Ihr habt noch fragen?
Solltet ihr hier keine Antwort auf eure Frage finden, gebt Bescheid…
Verloren / Gefunden?
Ihr habt während des Zeltspektakels etwas im Zelt oder auf dem Festivalgelände verloren? Alles was bei uns abgegeben wurde oder was wir gefunden haben, haben wir an unser örtliches Fundbüro im Rathaus in Winterbach abgegeben.
Bitte fragt dort nach!
Besucher mit Behinderung
Besucher mit Behinderung sind beim “13. Winterbach Zeltspektakel” selbstverständlich herzlich willkommen, benötigen jedoch ebenfalls ein Ticket.
Bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises (Merkzeichen “B”) an der Abendkasse erhält jeweils eine Begleitperson kostenfreien Zutritt zur Veranstaltung.
Rollifahrer bitte bei der Onlinebestellung unbedingt die entsprechende Kategorie (“Ticket Rollstuhlfahrer“) auswählen! Es hilft uns die erforderliche Kapazität der Rampe zu ermitteln!
Fragen zum Ticket
Bei allen bestuhlten oder teilbestuhlten Veranstaltungen besteht für Besitzer von “Sitzplatz-Tickets” freie Sitzplatzwahl. Die Sitzplätze sind nicht nummeriert und können auch nicht im Vorfeld reserviert werden. Die Nummern auf den Tickets dienen lediglich zu Abrechnungszwecken!
Bestellungen oder Reservierungen per E-Mail, Fax oder telefonisch bei der Kulturinitiative Rock sind nicht möglich und können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
Die Rücknahme der Karten ist grundsätzlich ausgeschlossen, außer bei Ausfall oder Verlegung der Veranstaltung.
Leider können wir (auch nicht telefonisch!) keine Auskunft über den Kartenbestand an den jeweiligen Vorverkaufsstellen bzw. Abendkasse geben.
VVK-Stellen
HINWEIS: Kauft bitte eure Tickets in unserem Ticketshop oder bei den von uns autorisierten Ticketagenturen!
Stationäre VVK-Stellen
Winterbach
Café Stritzelberger
Bachstrasse 20
Kreissparkasse Winterbach
Marktplatz 3
Waiblingen
WTM Waiblingen GmbH
Scheuerngasse 4
Stuttgart
EVENTBUERO Tickets
Königstrasse 30, Stuttgart
Sicherheit
Aufgrund der vorgegebenen Sicherheitsmaßnahmen bittet die Kulturinitiative Rock Winterbach alle Konzertbesucher, rechtzeitig anzureisen.
Alle nicht benötigten Gegenstände sollten unbedingt zuhause bzw. im Auto gelassen werden.
Folgendes darf *NICHT MIT INS ZELT* genommen werden:
- Taschen, Rucksäcke größer als DIN A4
- jegliche Art von Schirmen
- Gläser, PET-Flaschen
- Profi-Fotoausrüstung, Videokameras, Tablets, Selfiesticks
- alle weiteren Gegenstände, die eine Gefahr für Besucher, Künstler und Mitarbeiter darstellen können
Diese Gegenstände können auch nicht vor oder auf dem Gelände deponiert werden.
Eine erste Sicherheitskontrolle durch unsere Security findet bereits am Eingang zum Biergarten statt. Hier gibt es eine *Fast-Lane* für Leute ohne Gepäck.
Jugendschutz
Pop- und andere Musikkonzerte fallen in den Bereich der künstlerischen Betätigung. Daher dürfen Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren ein Konzert bis 24 Uhr ohne Erziehungsbeauftragten besuchen.
Kinder unter 6 Jahren haben kein Zutritt!
Kinder (Personen unter 14 Jahren!) dürfen auf Konzerte nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten (Elternteil) oder erziehungsbeauftragten Person. In jedem Fall ist es zwingend notwendig einen amtlichen Lichtbildausweis mit sich zu führen (keinen Schülerausweis oder ähnliches!). Dies gilt generell für alle Konzertbesucher – Begleitpersonen und zu begleitende Personen miteingeschlossen.
Personensorgeberechtigte Personen sind Mutter und/oder Vater oder der Vormund. Erziehungsbeauftragte Person kann jede volljährige Person (über 18 Jahre) sein, wenn sie im Einverständnis mit den Eltern Erziehungsaufgaben tatsächlich wahrnimmt – sie muss im Rahmen der übertragenen Aufgabe Aufsichtspflichten nachkommen können, also in der Lage sein, die anvertrauten jungen Menschen zu leiten und zu lenken. Zur Übertragung der Aufsichtspflicht an eine erziehungsbeauftragte Person bitten wir das unten zum Download bereitstehende Formular zu verwenden. Bitte sämtliche Hinweise auf dem Formular beachten!